Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) wurde 1966 gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt*) von der Generalversammlung* der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1976 in Kraft. Der Zivilpakt garantiert Schutz- und Freiheitsrechte, darunter die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Schutz vor Folter, Sklaverei sowie staatlicher Willkür, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Rechte auf Gedanken-, Religions- und Weltanschauungs-, Meinungsäußerungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Der Pakt schützt die Rechte von Minderheiten und formuliert ein allgemeines Diskriminierungsverbot.

Als Kontrollorgan überwacht der UN-Zivilpaktausschuss die Einhaltung des Pakts. Alle Staaten, die den Zivilpakt ratifiziert haben, müssen dem Ausschuss regelmäßig berichten, wie sie den Pakt umsetzen.

Zusatzprotokolle

Ergänzt wird der Zivilpakt durch zwei Zusatzprotokolle. Das erste sieht die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor: Personen, die ihre bürgerlichen und politischen Rechte als verletzt ansehen und den nationalen Rechtsweg erfolglos durchlaufen haben, können Beschwerde beim UN-Zivilpaktausschuss einlegen. Im zweiten Zusatzprotokoll haben sich die Staaten zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet.

Der Zivilpakt wurde von 173 Staaten ratifiziert, das erste Zusatzprotokoll von 116, das zweite von 89 Staaten (Stand: April 2021). Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ratifizierten den Pakt 1973. Deutschland hat das erste Zusatzprotokoll 1993 und das zweite Zusatzprotokoll 1992 ratifiziert.

Ratifikation des Zivilpakts

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Der Pakt trat am 23. März 1976 in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl 1973 II, S. 1533), mit Ausnahme des Artikels 41 (Zwischenstaatliche Beschwerden), der am 28. März 1979 in Kraft trat.

Das Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren trat am 25. November 1993 in Kraft (BGBl 1992 II, S. 1246)

Das Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe trat am 18. November 1992 in Kraft (BGBl 1992 II, S. 390)

Die Nationale Befreiungsbewegung für Deutschland, setzt sich mit dem Zivilpakt wegen der Menschenrechtsverbrechen in der BRD sehr deutlich auseinander. Haben Sie schon einmal Unrecht oder einen Verstoß gegen den Zivilpakt am eigen Körper/Leben erfahren? Schreiben Sie uns und legen Beweisen dazu.