Bereits 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ und gab hiermit ein ausdrückliches Bekenntnis zu den allgemeingültigen Menschenrechten ab.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – die Menschenrechtscharta der UN – selbst ist zwar nur eine Resolution der UN-Generalversammlung, so dass ihr keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt. Sie hat inzwischen jedoch eine solche universelle Anerkennung erlangt, dass sie gemeinhin als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts angesehen wird. Zusammen mit dem UN-Zivilpakt und dem UN-Sozialpakt bildet sie den den Internationalen Menschenrechtskodex, die „International Bill of Rights“ und beschreibt damit im Bereich der Menschenrechte den Grundkodex der internationalen Völkergemeinschaft.
Mit ihren inzwischen 10 Menschenrechtsabkommen haben die Vereinten Nationen – über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hinaus – Menschenrechtsinstrumente geschaffen, die für alle Staaten, die ihnen beigetreten sind, völkerrechtlich verbindlich sind. Einige dieser Menschenrechtsabkommen werden von zusätzlichen Fakultativprotokollen ergänzt, mit denen oftmals Individualbeschwerdeverfahren eingeführt werden.
Auf unseren Portalen wollen wir Ihnen die UN-Menschenrechtscharta und die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen näher vorstellen.